Rechtsprechung
VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 3, Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1, Abs. 3, Anl. 4 Nr. 9.1
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Kokain) - einstweiliger Rechtsschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
- VGH Bayern, 19.11.2021 - 11 CS 21.2215
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 31.05.2012 - 11 CS 12.807
Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Methamphetamin; kein …
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden (vgl. z.B. BayVGH, B. v. 31.05.2012 - 11 CS 12.807, 11 C 12.808, 11 C 12.899).Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme von Betäubungsmitteln beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen, und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344; BayVGH B.v. 24.7.2012, - 11 ZB - 12.1362; BayVGH B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a.) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.
Auch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass diesem die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2012 a.a.O.;… B.v. 24.3.2011 a.a.O.).
- VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
Die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln setzt zwar nach der obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (vgl. BayVGH, B. v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577).Die vom Betroffenen unbemerkte Verabreichung durch Dritte und daher unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577; BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403).
- VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
Die Umstände, aus denen sich die Fahrungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ergibt, sind regelmäßig auch geeignet, gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der angeordneten Fahrerlaubnisentziehung zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2005 - 11 CS 05.1967; B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.3847, BayVBl 1995, 248).
- VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
Die Umstände, aus denen sich die Fahrungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ergibt, sind regelmäßig auch geeignet, gleichzeitig das besondere öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der angeordneten Fahrerlaubnisentziehung zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2005 - 11 CS 05.1967; B.v. 14.12.1994 - 11 AS 94.3847, BayVBl 1995, 248). - VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403
Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen …
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
Die vom Betroffenen unbemerkte Verabreichung durch Dritte und daher unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577; BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403). - VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme von Betäubungsmitteln beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen, und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344; BayVGH B.v. 24.7.2012, - 11 ZB - 12.1362; BayVGH B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a.) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist. - VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 CS 08.3273
Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein; …
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
Denn der Bürger hat grundsätzlich kein schutzwürdiges privates Interesse daran, von der Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, ohne dass es darauf ankommt, ob der Vollzug dringlich ist oder nicht (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 11 CS 08.3273, m.w.N.). - VGH Bayern, 28.11.2011 - 11 CS 11.2393
Konsum von Crystal-Speed; Belehrung; Verwertbarkeit einer Blutprobe; …
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551
Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (vgl. BayVGH B.v. 28.11.2011 - 11 CS 11.2393 - BeckRS 2011, 34438).